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Böllerverbot oder Freiheit

Verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk in der Stadt Nürnberg

Präambel: Freiheit braucht Verantwortung

Silvester ist ein kultureller Moment des Übergangs, der Freude und des Zusammenkommens.

Gleichzeitig ist es Aufgabe kommunaler Politik, Menschen zu schützen, Gesundheitsrisiken zu minimieren und öffentliche Ordnung durchzusetzen, wo Belastungen vermeidbar sind.

Die TSP steht für Freiheit mit Verantwortung.

Wir lehnen ideologische Verbotsforderungen ebenso ab wie politisches Wegducken hinter Zuständigkeiten.

Unser Anspruch ist es, alle rechtlich zulässigen kommunalen Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen, um Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren – jetzt und langfristig.

I. Ausgangslage

  • Privates Feuerwerk ist bundesrechtlich grundsätzlich erlaubt.
  • Kommunen haben jedoch weitreichende Gefahrenabwehr- und Schutzpflichten.
  • In Nürnberg kommt es jedes Jahr zu:
    • massiven Lärm- und Stressbelastungen
    • extremen Feinstaubspitzen innerhalb weniger Stunden
    • erheblichen Belastungen für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Einsatzkräfte
    • erheblichem Leid bei Tieren

Gleichzeitig entsteht der Eindruck politischer Ohnmacht, obwohl kommunale Handlungsspielräume existieren.

Die TSP will diese Lücke schließen!

 

II. Schritt 1: Maximale rechtssichere Einschränkung sofort

1. Zeitliche Begrenzung des Feuerwerks

Die Stadt Nürnberg nutzt ihr Gefahrenabwehrrecht, um das Abbrennen von Feuerwerk zeitlich strikt zu begrenzen.

Regelung:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 ist im gesamten Stadtgebiet ausschließlich im Zeitraum von 23:30 Uhr bis 00:30 Uhr zulässig.

Begründung:

  • geeignet zur Reduktion von Lärm, Feinstaub und Einsatzbelastung
  • milderes Mittel gegenüber einem Totalverbot
  • zumutbar (eine Stunde pro Jahr)

➡️ Eine Stunde Feiern – statt eine Nacht Belastung.

2. Flächendeckende Böllerverbotszonen zum Schutz vulnerabler Gruppen

Unabhängig vom erlaubten Zeitfenster werden dauerhafte Böllerverbotszonen eingerichtet.

Geschützte Einrichtungen:

  • Pflege- und Altenheime
  • Einrichtungen für Menschen mit Demenz oder Behinderungen
  • Krankenhäuser, Kliniken, Reha-Zentren
  • Hospize
  • Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Tierheime, Tierkliniken
  • Zoos, Tierparks, größere Tierhaltungen

Schutzradius:

  • mindestens 300 Meter
  • bis zu 500 Meter, abhängig von Bebauung, Nutzung und Gefahrenprognose

Diese Zonen gelten zeitlich uneingeschränkt am 31.12. und 01.01.

3. Erweiterte Verbotszonen in sensiblen Stadtbereichen

Zusätzlich werden Böllerverbotszonen eingerichtet in:

  • historischen Altstadtbereichen
  • eng bebauten Wohnquartieren
  • Bereichen mit erhöhter Brand- oder Unfallgefahr

Ziel ist die Konzentration statt Verteilung von Belastungen.

4. Konsequente Durchsetzung

Regeln sind nur wirksam, wenn sie durchgesetzt werden.

  • klare und einfache Regelungen
  • sichtbare Präsenz von Ordnungsdienst und Polizei
  • spürbare Bußgelder bei Verstößen
  • Schwerpunktkontrollen in Verbotszonen

Ziel ist Verhaltenslenkung, nicht lückenlose Kontrolle.

III. Schritt 2: Fakten schaffen – Gesundheitsschutz ernst nehmen

1. Kommunale Feinstaubmessungen an Silvester

Die Stadt Nürnberg richtet in den Jahren 2026 und 2027 zusätzliche mobile Feinstaub-Messstationen rund um Silvester ein.

Messkonzept:

  • Zeitraum: 31.12. (abends) bis 02.01.
  • Orte:
    • Innenstadt
    • Wohngebiete mit hoher Bevölkerungsdichte
    • Nähe von Pflegeheimen und Krankenhäusern
    • bekannte Feuerwerks-Hotspots
  • Erfasste Werte:
    • PM10
    • PM2,5
    • zeitlich hochaufgelöste Spitzenwerte

Ziel:

Transparente, lokale und belastbare Daten statt abstrakter Debatten.

2. Gesundheitliche Bewertung

Feinstaub zählt zu den bedeutendsten umweltbedingten Gesundheitsrisiken.

Kurzfristig extrem hohe Belastungen können insbesondere bei:

  • älteren Menschen
  • Kindern
  • Menschen mit Herz-, Lungen- oder Vorerkrankungen

akute gesundheitliche Ereignisse begünstigen.

Die TSP fordert:

  • eine fachliche Bewertung der Messergebnisse
  • eine öffentliche Darstellung der gesundheitlichen Risiken
  • klare Schlussfolgerungen für kommunales Handeln

3. Anerkennung eines kommunalen Sonderbelastungsfalls

Sollten die Messungen zeigen, dass:

  • die Belastungen deutlich über dem Normalniveau liegen
  • und gesundheitlich relevant sind

muss Silvester als wiederkehrender, planbarer Sonderbelastungsfall behandelt werden.

Das eröffnet rechtlich die Möglichkeit, weitergehende Einschränkungen konsequent zu prüfen und umzusetzen.

IV. Perspektive: Steuern statt eskalieren

1. Zentrales städtisches Feuerwerk

Langfristig setzt sich die TSP ein für:

  • ein zentrales, professionell organisiertes Feuerwerk
  • klare zeitliche Begrenzung
  • kontrollierte Abläufe
  • deutlich geringere Gesamtbelastung

Alternativ oder ergänzend:

  • Licht-, Laser- oder Drohnenshows

Ziel ist Feiern mit Maß – statt unkontrollierter Knallerei.

V. Demokratie von unten

Die TSP sagt klar:

Politik beginnt in der Kommune.

Wenn eine große Mehrheit der Bevölkerung:

  • das Dauergeböller ablehnt
  • Schutz für Menschen und Tiere fordert
  • und Veränderung will

dann ist es Aufgabe des Stadtrats:

  • Daten zu erheben
  • Maßnahmen zu ergreifen
  • und politischen Druck nach oben weiterzugeben

Ein starkes Wahlergebnis für die TSP ist ein Signal, dass Untätigkeit nicht länger akzeptiert wird. 

VI. Unser Versprechen

Mit einer starken TSP im Stadtrat:

  • werden alle rechtlich zulässigen Mittel ausgeschöpft
  • werden Fakten geschaffen statt Ausreden akzeptiert
  • werden Fortschritte jährlich eingefordert

Nicht reden. Handeln.

Schlusswort

Dieses Programm steht für:

  • Schutz von Menschen mit Demenz und Pflegebedarf
  • Schutz von Tieren
  • Schutz der öffentlichen Gesundheit
  • Freiheit ohne Verantwortungslosigkeit

Nicht alles verbieten.

Aber alles regeln, was geregelt werden darf.

Leitsatz:

„Wer nichts misst, muss nichts ändern.

Wir messen – und handeln.“